Hydrocut Pölzl
Gewerbepark 2, 8510 Stainz
034363 3993
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von uns zur Ausführung übernommene Aufträge.

2. Unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen finden keine Anwendung und gilt diesen durch die Auftragserteilung an uns mit Auftragsannahme unsererseits ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt sind. Rechte, die uns auf gesetzlicher Grundlage über diese Geschäftsbedingungen hinaus zustehen  sowie Rechte, die diesen Vereinbarungen ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage zwingend entgegenstehen, bleiben von diesen Vereinbarungen unberührt.

3. Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Geschäftsbedingungen abzuändern und sind unsere Auftraggeber verpflichtet, sich über die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen, welche über unsere Webseite einsehbar sind, zu unterrichten.

4. Sämtliche unserer Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge und technische Beschreibungen sind unverbindlich, sofern nicht deren Verbindlichkeit unsererseits ausdrücklich zugesagt ist. Preise verstehen sich als Netto-Preise ab Werk vorbehaltlich von Umständen, welche eine Anpassung von Preisen rechtfertigen, wie insbesondere unvorhergesehene Material-, Produktions- oder Lohnkostensteigerungen.

5. Wir sind berechtigt, die Übernahme von Aufträgen jederzeit abzulehnen.  Mitteilungen, die uns im Wege des Telefax- oder E-Mail-Verkehrs übermittelt werden gelten unbeschadet elektronisch erstellter Sende- und Empfangsmitteilungen nur dann als uns tatsächlich zugekommen, wenn deren Empfang unsererseits unter Bezugnahme auf den Inhalt der Mitteilung auch bestätigt wird. Die Auftragserteilung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen; mündliche, insbesondere telefonisch erteilte Aufträge bedürfen schriftlicher Bestätigung und ist der Auftraggeber für eine Dauer von vierzehn Tagen ab Auftragseingang bei uns an den Auftragsinhalt gebunden.

6. Die   Ausführung   unserer   Leistungen   erfolgt   grundsätzlich   nach   Vorgabe  des Auftraggebers, der uns mit Auftragserteilung ein unentgeltliches auf den gegenständlichen Auftrag beschränktes Werknutzungsrecht an sämtlichen Planunterlagen, Zeichnungen und sonstigen Dokumenten einschließlich auf Datenträger gespeicherter Arbeitsunterlagen sowie allenfalls zur Ausführung erforderlicher Software überlässt. Wir sind berechtigt, von diesem uns übergebenen Daten für eigene Zwecke, insbesondere zu Dokumentationszwecken aus Anlass der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Kopien herzustellen und auch über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus aufzubewahren. Wir sind jedoch nicht berechtigt, uns dementsprechend überlassene Daten an Dritte weiterzugeben oder außerhalb des jeweiligen Auftragsverhältnisses im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Der Auftraggeber bestätigt, dass uns übergebene Planzeichnungen, Muster und sonstige Arbeitsunterlagen frei von Schutzrechten Dritter ist.

7. Wir sind nicht verpflichtet, Vorgaben des Auftraggebers durch aufwändige technische Überprüfungen auf Mängelfreiheit zu überprüfen und ist unsere Haftung bei Ausführung nach Vorgaben und Plänen des Auftraggebers auf die bedingungsgemäße Ausführung beschränkt. Erweist sich bei Durchführung eines Auftrages die Abweichung von den Vorgaben des Auftraggebers  technisch notwendig oder zweckmäßig, so sind wir berechtigt, den Auftrag unter danach geänderten Vorgaben auszuführen, wobei allfällige Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers gehen. Die Weiterbe- oder Verarbeitung unserer Leistungen durch Dritte führt zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung unsererseits.

8. Wir sind verpflichtet, nach Kräften um die ordnungsgemäße Ausführung übernommener Aufträge bemüht zu sein; aufgrund der mit der Auftragsübernahme verbundenen besonderen Risikolage ist unsere und unserer Erfüllungsgehilfen Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies insbesondere auch in Ansehung von Ansprüchen des Auftraggebers aus Schäden im Zuge der Be- und Verarbeitung an beigestelltem Material. Eine uns allenfalls treffende Schadenersatzverpflichtung aus der Nicht- oder Mindererfüllung einer Leistung einschließlich der allfälligen Haftung für Verzugsfolgen und Folgeschäden ist, soweit sie nicht ohnehin ausgeschlossen ist, der Höhe nach mit dem unsererseits aus dem konkreten Auftrag erzielten Gewinn begrenzt; der Auftraggeber wird uns im Falle der Inanspruchnahme aus Produkthaftung schad- und klaglos halten; der Rückgriff des Auftraggebers nach § 12 PHG ist ausgeschlossen. Im Falle gewerblicher Nutzung sind auch Ansprüche gegen uns nach dem PHG ausgeschlossen.

9. Für den Fall von Leistungsstörungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Verbesserung, Austausch oder Preisminderung vorzunehmen.

10. Lieferzeiten sind unverbindlich. Ansprüche des Auftraggebers auf Vertragsstrafen oder Schadenersatz aus Lieferverzug unsererseits sind ausdrücklich ausgeschlossen und verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf deren Geltendmachung. Wir sind insbesondere berechtigt, die Leistungsfrist im Falle unverschuldeter Verzögerungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

11. Soweit uns Material zur Be- und Verarbeitung beigestellt wird obliegt die Überwachung der uns zur Verfügung gestellten Qualität einschließlich der tatsächlichen Eignung zur beauftragten Bearbeitung dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, die Bearbeitung von Werkstücken, die unseren Qualitätsanforderungen nicht entsprechen oder welche uns zur Bearbeitung nicht geeignet erscheinen, abzulehnen, wobei wir berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, das uns beigestellte Material qualitativ zu überprüfen.

12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistung unmittelbar nach Übernahme auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind binnen drei Tagen nach Lieferung bei sonstigem Ausschluss schriftlich geltend zu machen. Handelsübliche Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung. Als zugesichert gelten nur ausdrücklich unsererseits schriftlich bestätigte Eigenschaften.

13. Erfüllungsort für die uns übertragene Leistung wie auch für die an uns zu leistenden Zahlungen ist Stainz. Sofern nicht anders vereinbart gilt der Auftrag unsererseits längstens mit Anzeige der Bereitstellung zum Versand (Übergabe an den Frachtführer) als erfüllt und erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Allfällige Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Annahmeverweigerung. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen uns zu Teilrechnungen. Wir sind zur Lieferung im Wege des Zwischenverkaufes berechtigt.

14. Sämtliche vereinbarte Preise verstehen sich ohne gesetzliche Steuern und Abgaben ab Fertigungsstätte Krottendorf. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Zinsen in Höhe von 1% pm. als vereinbart und ist der Auftraggeber darüber hinaus insbesondere zur Bezahlung sämtlicher Rechtsverfolgungskosten einschließlich gerichtlicher oder außergerichtlicher Betreibungskosten verpflichtet. Die Aufrechenbarkeit   allfälliger   Forderungen   des   Auftraggebers   gegen  Ansprüche unsererseits wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, diese sind durch uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt und überdies mit dem konkreten Auftrag in untrennbarem Zusammenhang stehend.

15. An sämtlichen uns übergebenen Materialien wie auch an  unsererseits auftragsgemäß hergestellten Fertigungsstücken steht uns in Ansehung sämtlicher Ansprüche gegen den Auftraggeber einschließlich des Anspruches auf Zahlung des Werklohnes ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche zu. Im Falle des Zahlungsverzuges oder der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sind wir darüber hinaus zum Vertragsrücktritt berechtigt.

16. Soweit wir Waren verkaufen verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Vorbehaltseigentum; der Auftraggeber wird uns von jedem Eingriff in unser Eigentum, insbesondere allfälliger exekutiver Zugriffe Dritter unverzüglich verständigen und erstreckt sich unser Eigentum im Falle der Weiterveräußerung unbeschadet ihrer grundsätzlichen Unzulässigkeit auf den erzielten Erlös.

17. Wir sind nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzunehmen

18. Der Auftraggeber räumt uns das Recht ein, uns erteilte Aufträge unter Nennung des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu verwenden.

19. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG, so gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG bzw. des ABGB; auf Verträge im Wege des Fernasatzes gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des KSchG, des ABGB sowie des ECG.

20. Für Streitigkeiten aus mit uns abgeschlossenen Vertragsverhältnissen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

21. Gerichtsstand ist 8530 Deutschlandsberg.

22. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam  sind oder werden bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung dem in  dieser erkennbaren Willen entsprechende zulässige Vereinbarungen treffen.

 

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